Wie funktioniert der Zulassungsservice?
Wir holen die Unterlagen Bei Ihnen ab und bringen sie nach erfolgreicher Um-, An- oder Abmeldung wieder zu Ihnen zurück. Sie brauchen nichts weiter zu tun, als entspannt die Beine hochzulegen, bis alles über die Bühne ist.
Was benötige ich alles an Unterlagen ?
Hier haben wir dir eine Checkliste zum Download hochgeladen, in der alle erforderlichen Unterlagen aufgelistet sind.
Was kostet der Zulassungsservice?
Zulassungsservice LK BGL : Servicegebühr von € 25 pro Vorgang.
Abmeldeservice LK BGL : Servicegebühr von € 12,50 pro Vorgang.
KFZ / Motorrad Schilder : Kosten € 18 pro Schild
Weiter entfernte Zulassungsbezirke berechnen wir mit einer zusätzlichen Servicepauschale von € 15.
Was kommt an Gesamtkosten auf mich zu ?
Die Preise für Ihre Kfz-Zulassung setzen sich zusammen aus:
- den Behördengebühren ( siehe Auflistung )
- dem Service des Zulassungsdienstes von € 12,50 - € 25 pro Vorgang
- den Kosten für die Kennzeichenschilder von € 18 pro Schild
Wie hoch sind die Gebühren beim LRA für den Vorgang ?
Behördengebühren für die verschiedenen Zulassungsvorgänge:
Ummeldung eines zugelassenen Gebrauchtfahrzeugs innerhalb eines Zulassungsbezirks: |
€ 19,20
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Ummeldung eines stillgelegten Gebrauchtfahrzeugs innerhalb eines Zulassungsbezirks: |
€ 19,70
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Zulassung eines auswärtigen zugelassenen Gebrauchtfahrzeugs: |
€ 29,50
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Zulassung eines stillgelegten auswärtigen Gebrauchtfahrzeugs: |
€ 30,00
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Zulassung eines Neufahrzeugs: |
€ 26,90
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Standortverlegung (Umzug mit Fahrzeug aus einem anderem Zulassungsbezirk): |
€ 27,70
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Beantragung von Kurzzeitkennzeichen |
€ 13,10
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Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks: |
€ 11,70 |
Eintragung von Technikänderungen: |
€ 11,70 |
Wunschkennzeichenerteilung: |
€ 10,20
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Abmeldung (Stilllegung) eines Fahrzeugs: |
€ 16,50
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Wunschkennzeichenreservierung: |
€ 2,60
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Feinstaubplakette: |
€ 5,00
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Ersatzfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): |
€ 22,70
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Austausch der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wenn kein Haltereintrag mehr möglich ist: |
€ 3,60
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Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wenn noch ein alter Fahrzeugbrief vorgelegt wird: |
€ 3,60 o |