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Leasingrückgabe. Immer wieder Ärger.

 

Die Leasingrückgabe Ihres Fahrzeugs steht kurz bevor? Gut, dass Sie sich darauf vorbereiten möchten. Mit einigen Tipps und unserer Hilfe können Sie nämlich viel Geld sparen – und die Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs erfolgreich abwickeln. Wir helfen Ihnen und das soll Sie vor möglichen Kostenfallen bei der Leasingrückgabe hinweisen und schützen. Das ganze geht bei uns schnell und unkompliziert.

Wer kennt das nicht ?! 

Man möchte sein Leasingauto zurück geben, hat sich für eine andere Marke entschieden und der sonst so freundliche Händler, ist auf einmal merklich reservierter. Und dann ist Ärger vorprogrammiert. Woran liegt das ?

- Zum einen, weil der Händler nur Mittler ist und nur die Leasingbank der rechtlich richtige Ansprechpartner ist. Sprich, der Händler hat bei Rückgabe eigentlich gar nix zu sagen und darf die Arbeit machen. Das macht keiner gern und dann wird schnell ein Gutachter gerufen ? Richtig ? NEIN !

- Zum anderen, weil sich leider noch viele Händler/ Verkäufer nicht richtig auskennen bzw meinen Sie wüssten es und machen alles falsch.

Wir helfen Dir mit einer Überprüfung vor der Leasingrückgabe und zeigen Dir was Du alles machen lassen solltest und helfen Dir, Kosten und Ärger frei aus dem Leasing zu kommen.

Lassen Sie sich durch uns helfen.

Mit der richtigen Unterstützung wird die Leasingrückgabe nicht der von vielen Menschen befürchtete Alptraum. Dies gilt natürlich für fachspezifische Hilfe (bspw. durch eine Bewertung ), aber auch für juristische Hilfestellungen. Bei Letzterem sind Sie bei uns in besten Händen. Ich habe schon viele Rückgaben begleitet und weiß daher genau, worauf es hierbei ankommt.

Klären Sie Ihre rechtlichen Fragen deshalb am besten schon vor dem Tag der Rückgabe ab und gehen Sie mit rechtlichem Rückenwind in die Verhandlungen. 

Preis bei uns für die Beratung und den Leasingcheck bei uns : € 99 inkl Fotodokumentation und Vertragsprüfung !

 

 

 

 

 

Tipp 1: Die richtige Vorbereitung vor der Rückgabe

Wenn Sie Ihr Leasing-Auto zurückgeben möchten bzw. müssen, sollten Sie rechtzeitig die Vorbereitungen dafür beginnen. Haben Sie beispielsweise Zweifel an einer reibungslosen Leasingrückgabe, bietet sich ein unabhängiger Fahrzeugcheck bei uns an. Dieser beurteilt den Zustand Ihres Wagens – denn haben Sie Ihr Leasing-Fahrzeug einmal zurückgegeben, können Sie auch kein Gutachten mehr durchführen lassen. Deswegen prüfen wir mit Ihnen vorher und schalten dann ggf einen Gutachter ein.

 

Tipp 2:  Stressfrei: alle Leasing-Dokumente an einem Ort

 

Nichts verursacht mehr Stress, als wenn man kurz vor der Leasing-Rückgabe sämtliche Unterlagen erst mühsam zusammensuchen muss. Tipp: Gleich bei Leasingbeginn alle Unterlagen in einem dafür bestimmten Ordner aufbewahren und jeweils eine Kopie anfertigen, da die Originalunterlagen beim Rückgabetermin abgegeben werden müssen. Dazu gehören:

 

  • Leasingvertrag

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Bordbuch

  • Bedienungsanleitung

  • Radio- und Schlüssel-Codekarte

  • Serviceheft

  • Alle Nachweise über durchgeführte Inspektionen und Reparaturen

  • Bescheinigungen der Hauptuntersuchung (HU) und/oder Abgasuntersuchung (AU), falls diese während des Leasingzeitraums durchgeführt wurden

 

 

Tipp 3 : Unterschreiben Sie das Leasing-Rückgabeprotokoll nicht sofort

Der Händler ist in der Regel an einer schnellen Abwicklung interessiert und möchte, dass Sie sämtliche Formulare und Protokolle noch vor Ort unterzeichnen. Das liegt daran, dass der Händler nur "Gehilfe" der Leasing Bank ist  und das Auto rechtlich dem Leasingggeber, sprich der Bank, gehört.

Dabei besteht für Sie keine Pflicht, das Leasing-Rückgabeprotokoll in den Räumlichkeiten Ihres Händlers zu unterzeichnen. Ein seriöser Händler wird Ihnen das zugestehen. Drängt Sie Ihr Händler dagegen bei der Leasingrückgabe zur schnellen Unterschrift, sollten Sie vorsichtig sein – und erst recht nichts unterschreiben. Auch mündliche Absprachen müssen nicht treffen bzw. können sich nicht darauf verlassen. 

Achten Sie darauf, sämtliche Abmachungen schriftlich zu dokumentieren. Anderenfalls sind Sie im Zweifel nicht verwertbar. Zusätzlich empfiehlt es sich, bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs einen Zeugen mitzunehmen. Dieser kann Ihre Angaben im Zweifel bestätigen und zur Aufklärung strittiger Sachverhalte beitragen.

Dieser Tipp gilt selbst bei renommierten Autobauern. 

 

Tipp 4 : Gebrauchsspur oder wertmindernder Schaden? 

 

Ob du bei der Leasing Rückgabe etwas nachzahlen musst oder nicht, hängt von der Frage ab, ob es sich bei den Schäden um typische, alltägliche Gebrauchsspuren handelt oder um einen Minderwert.

Unter einem Minderwert versteht man beim Leasing über normale Abnutzungsspuren hinausgehende Schäden am Fahrzeug, die durch übermäßige Beanspruchung entstehen. Während Gebrauchsspuren in der Regel einkalkuliert werden und keine Folgen für dich haben, bist du bei Minderwerten als Leasingnehmer in der Pflicht, für diese zu zahlen. 

 

Typische Gebrauchsspuren am Leasingfahrzeug :

 

Welche Schäden genau als Abnutzungsspuren gewertet werden, ist normalerweise detailliert im Leasingvertrag festgehalten. Im Zweifel findest du dort zuverlässige Antworten, ob du für den Schaden (bzw. den dadurch entstandenen Minderwert) aufkommen musst.

 

Folgende Mängel zählen in der Regel zu typischen Gebrauchsspuren:

  • kleine Kratzer und Schrammen in der Nähe von Tür- und Kofferraumgriffen / Tankdeckel

  • kleine Steinschläge (ohne Risse)

  • leichte Dellen an den hinteren Seitenteilen (z.B. durch enge Parklücken) 

  • minimale Kratzer auf dem Dach durch Waschanlagen

  • kleine Abplatzungen des Lacks an Türrändern 

  • Lackabschürfungen an der Ladekante

 

Minderwert bei Leasingrückgabe

 

Eine Wertminderung des Leasingfahrzeugs ist dann gegeben, wenn an diesem eine übermäßige Abnutzung erkennbar ist. Ist das der Fall, musst du als Leasingnehmer selbst für diese Schäden aufkommen. Als übermäßige Nutzung werden alle Schäden gelistet, die durch eine unverhältnismäßig hohe Beanspruchung des Fahrzeugs entstehen und damit nicht der üblichen Nutzung eines PKW entsprechen.

 

Wichtig:

Der Leasingnehmer ist lediglich verpflichtet, für bestehende Minderwerte zu zahlen - also die Summe, um die der Fahrzeugwert gemindert ist - nicht jedoch für die kompletten Reparaturkosten eines Schadens.

 

Die Beweislast, welche Schäden durch eine typische und welche durch eine übermäßige Nutzung entstanden sind, trägt immer der Leasinggeber. Also die Bank ! Ein Minderwertgutachten gibt in solch einer Situation eine verlässliche Orientierung und informiert über den Zustand des Leasingfahrzeugs. Häufig beauftragt der Leasinggeber für die Erstellung externe Gutachter, beispielsweise vom TÜV oder der DEKRA.

 

Folgende Mängel zählen in der Regel als wertmindernde Beschädigungen:

  • nicht herauszupolierende Kratzer

  • starker Lackabrieb

  • Rückstände von Autobeschriftungen / Werbefolien

  • So ist für Sommerreifen beispielsweise eine Mindestprofiltiefe von zwei Millimetern vorgeschrieben, für Winterreifen vier Millimeter. Bei der Bereifung sind Mängel wie Risse, Beulen oder einseitig abgefahrenes Material schwere Mängel. Kleine, laufleistungskonforme Schäden an der Karkasse sind kein Problem.

  • Für einen Minderwert des Wagens sorgen beispielsweise auch Dellen, die etwa durch Hagel oder Kastanienfall entstanden sind, sowie Beulen mit mehr als zwei Zentimeter Durchmesser. Im Innenraum liegen alters- oder lichtbedingte Farbveränderungen, durchgesessene Polstersitze und normaler Verschleiß in der Norm. Starke Verschmutzungen, Beschädigungen wie Brandlöcher, Risse oder Geruchsbelästigungen sind hingegen inakzeptabel.